Antwort
Der Bund und die einzelnen Bundesländer bieten unterschiedliche Förderungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit an. Diese können in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Hauptförderinstrument sind im Regelfall Darlehen.
Sie können sich über die Förderdatenbank informieren, welche Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite umfangreiche Förderinformationen zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen. Für eine individuelle Beratung können Sie auch gerne unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.
Sollte der Lebensunterhalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt gefährdet sein, so haben Sie die Möglichkeit bei Hilfebedürftigkeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) zu stellen. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem Einkommen oder eigenen Mitteln (Vermögen) sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Bedeutet, dass durch Antragstellung geprüft werden würde, inwiefern Sie mit jemanden in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben und ob anderweitig der Lebensunterhalt bestritten werden kann.
Ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld II, erhalten Sie über das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer 030 - 221911003 (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr).
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2019
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