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ALG I: Dauer des Anspruchs?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wie lange habe ich Anspruch auf ALG I nach 16 Jahren?

Antwort

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich unter anderem nach dem Lebensalter. Sind Sie jünger als 50 Jahre, so beträgt der Anspruch auf Arbeitslosengeld maximal zwölf Monate. Bei einem höheren Lebensalter ist ein längerer Bezug von Arbeitslosengeld möglich. Die entsprechende Regelung mit einer Tabelle zur Anspruchsdauer finden Sie im § 147 SGB III.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
März 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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