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Ambulante Versorgung im Wohnbereichsmodell: Förderung?

Frage

Ich plane ein Investitionsvorhaben als Gründung im Bereich Palliativ-Versorgung in Kombination mit individuellen Pflegedienstleistungen, Tagespflege, Beratungsleistungen auch im Quartier. Ein Übernachtungsbereich (Hotel) für Angehörige soll ebenfalls integriert werden. Das Vorhaben soll im Rahmen einer Gründung entstehen, Arbeitsplätze werden geschaffen. Das Finanzvolumen liegt bei ca. 8.000.000 Euro.

Welche Förderprogramme sind in einer gemischten Einrichtung möglich? Es handelt sich nicht um eine stationäre, sondern um eine ambulante Versorgung im Wohnbereichsmodell.

Antwort

Gewerbliche Existenzgründervorhaben begleiten wir mit unserem ERP-Gründerkredit - Universell“.

Eine Förderung von Anlagen wie „Betreutem Wohnen" ist möglich, wenn diese gewerblich betrieben werden und sich in privatem Eigentum befinden. Bei „Betreutem Wohnen" gilt zudem folgende Spruchpraxis:

  • Baumaßnahmen fördern wir über die wohnwirtschaftlichen Produkte.
  • Investitionen für die Ausstattung und Betriebsmittel können im „ERP-Gründerkredit - Universell“ gefördert werden.

Gerne können Sie uns anrufen, wenn sich noch weitere Fragen für Sie ergeben. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 539 9001.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
infocenter@kfw.de
www.kfw.de

März 2021

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