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Aufenthaltstitel bis 2018: Online-Shop gründen?

Frage

Ich bin Ausländerin, verfüge bis Mai 2018 einen Aufenthaltstitel und habe die Idee in Deutschland ein Start-up zu gründen. Es soll ein Online-Shop sein, wo Bekleidung verkauft wird. Was ist dabei sinnvoller, ein Unternehmen neu zu gründen oder Tochterunternehmen zu gründen von dem Mutterunternehmen, die sich mit der Produktion beschäftigt? Wenn ich einen Online-Shop betreiben möchte, muss ich eine andere Büro- bzw. Adresse für das Unternehmen haben oder geht auch die Wohnadresse für den Anfang? Schließlich - wie viel Kapital brauche ich? Können Sie mir Informationen über meine Idee geben oder wo ich mich beraten lassen kann?

Antwort

Das Informationsportal „Make it in Germany“ stellt unter anderem für Gründerinnen und Gründer aus dem Ausland umfangreiche Informationen zur Gründung in Deutschland bereit: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung.

Um in Deutschland ein Start-up zu gründen, müssen Sie einen Aufenthaltstitel, der Ihnen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erlaubt, beantragen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG.) sein. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wird Ihnen zugestimmt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Auf „Make it in Germany“ finden Sie weitere Informationen zum Aufenthaltstitel für Existenzgründer als auch die Voraussetzungen zur Gewerbegründung durch Personen aus den sog. Drittstaaten: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#voraussetzungen-zur-gewerbegruendung-durch-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten. Da Sie bereits in Deutschland leben, können Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde ansprechen. Dort erfahren Sie auch, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.

Für ausführliche Informationen zum Thema Wahl der Unternehmensform (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/wege-zum-eigenen-unternehmen) sowie Finanzierung (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/finanzierung-und-foerderung) empfehlen wir Ihnen dringend, sich individuell beraten zu lassen. Beratungsstellen finden Sie z.B. auf dem Existenzgründungsportal: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Beratung/Beratung-finden/inhalt.html

Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
www.make-it-in-germany.com
Dezember 2017

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