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Zwei Homepages mit verschiedenen Impressen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Frage zur Firmierung meines neu gegründeten Einzelunternehmens: Das Gewerbe ist als Nebengewerbe im Direktvertrieb angemeldet. Ich bin im Bereich Multi-Level-Marketing tätig. Hier erzielt man Umsätze sowohl aus Eigenvertrieb als auch aus den Umsätzen von Vertriebspartnern. Nun zu meiner Frage: Darf ich mich z.B. "xyz, Inh. Vorname/Nachname" nennen und zusätzlich eine andere Homepage betreiben, wo es ausschließlich um die Vertriebspartnersuche geht? Hier würde ich im Impressum gerne folgendes angeben: "abc, Inh. Vorname/Nachname". Ist es erlaubt diese zwei Firmenbezeichnungen zu verwenden - sofern immer mein Vor- und Nachname angegeben ist?

Antwort

Zunächst sollten Sie vorsorglich mit dem Anbieter des Multi-Level-Marketing, also Ihrem Vertragspartner, klären, ob er mit dem Betrieb der beiden Seiten sowie der Verwendung der Bezeichnung einverstanden ist. Denn manchmal sehen Verträge aus dem Bereich Multi-Level-Marketing Beschränkungen vor.

Soweit es vertraglich keine Beschränkungen gibt, sehe ich keine Probleme, zwei Seiten zu betreiben. Im Impressum dürfen Sie u. a. nicht den Eindruck erwecken, als würden Sie ein kaufmännisches Unternehmen betreiben. Besser wäre es daher, jeweils Ihren Vor- und Nachnamen voranzustellen und mit einem Komma oder einem Bindestrich die Bezeichnung anzuhängen.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Februar 2014

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