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Werkstudenten nutzen private PCs: Haftung für unlizensierte Programme?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Gründer und habe eine noch junge Firma mit drei Mitarbeitern. Bei uns arbeiten immer wieder mehrere Werkstudenten, die sich auch oft mit ihren privaten PCs in unser WLan einloggen. Meine Frage hierzu wäre: Wenn ein Werkstudent auf seinem privaten PC eine unlizenzierte Software installiert hat, diese aber nicht für die Firma nutzt, hafte ich dann hier als Firma für diesen Verstoß und wenn ja, wie kann ich mich dagegen schützen?

Antwort

Ihre Frage lässt sich leider im Rahmen dieses Expertenforums nicht abschließend beantworten. Im Ergebnis besteht jedoch für Sie das Risiko, dass Sie für unlizenzierte Software auf den privaten PCs der Werkstudentinnen und der Werkstudenten haften. Am sichersten wäre es daher, den Einsatz von privaten PCs zu untersagen. Falls das nicht möglich ist, sollten Sie sich von den Werkstudentinnen und den Werkstudenten eine Erklärung geben lassen in der diese versichern, nur lizenzierte Software zu nutzen. Soweit möglich, sollten Sie sich von den Werkstudenten auch eine Erklärung unterschreiben lassen, nach der Sie von der Haftung freigestellt werden, sofern eine Werkstudentin oder ein Werkstudent unlizenzierte Software nutzt.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Stand:
Oktober 2020

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