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Werbeanzeige in Social Media: Link auf Impressum?

Frage

Ich zeichne Tierportraits, habe ein Gewerbe angemeldet und nutze die Kleinunternehmerregelung. Vom Finanzamt bin ich als freischaffende Künstlerin eingestuft worden. Ich möchte gerne auch Facebook für mich nutzen - dort gibt es viele Kleinanzeigenportale in denen ich gerne Werbung für mich machen möchte. Wie muss so eine Werbeanzeige aussehen, reicht ein Link zu meiner Homepage durch den man dann direkt auf eine Seite mit dem Impressum, dem Rückgaberecht und dem Disclaimer kommt? Oder muss ich auch direkt in der Anzeige Angaben zu meiner Person machen - wenn ja, welche?

Antwort

Sie müssen auf jeden Fall ein Impressum verwenden. Ob Sie weitere Angaben machen und z. B. über das Rückgaberecht belehren müssen, hängt davon ab, ob es sich lediglich um Anzeigen handelt. Auf einen Großteil der Informationen können Sie verzichten, wenn es sich um eine Anzeige handelt, mit der Sie Ihr Angebot lediglich bewerben. Besteht jedoch die Möglichkeit, unmittelbar einen Vertrag abzuschließen, wie z. B. in einem Webshop, müssen Sie zahlreiche gesetzliche Informationen geben. Leider ist es an dieser Stelle nicht möglich, Ihnen sämtliche Informationen aufzuzählen. Hierzu sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
November 2013

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