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Website für Terminvereinbarungen: Widerrufsbelehrung?

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Frage

Ist eine Widerrufsbelehrung auf einer Internetseite erforderlich, auf der ein Verbraucher nur Termine (für einen Friseurbesuch) vereinbaren, aber nichts direkt kaufen kann? Also eine Widerrufsbelehrung für die Terminvereinbarung?

Antwort

Ihre Frage lässt sich hier leider nicht abschließend beantworten. Im Groben lässt sich aber festhalten, dass Sie keine Widerrufsbelehrung benötigen, wenn die von Ihnen angebotene Leistung unentgeltlich ist. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch eine Leistung entgeltlich ist, wenn der Kunde Ihnen seine Daten gibt, damit Sie diese auch anderweitig nutzen können.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Oktober 2018

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