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Webseiten für ausländische Kunden erstellen: Impressumspflicht?

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Frage

Wir sind eine deutsche Webdesign-Agentur und planen zukünftig auch Websites für Kunden aus EU- und Nicht-EU-Ländern zu erstellen und auch in Deutschland zu hosten. Da diese Websites schlussendlich von ausländischen Besitzern betrieben und von einer nicht-deutschsprachigen Kundschaft besucht/genutzt werden, stellen wir uns nun die Frage, inwiefern wir als Webdesigner die Impressumspflicht für diese Websites zu handhaben haben. Unterliegen diese in Deutschland erstellten und verwalteten Websites trotz ausländischer Nutzung einer Impressumspflicht?

Antwort

Soweit Sie als Agentur die Inhalte der Internetseiten zur Nutzung bereithalten, also nicht im Impressum genannt sind, sollten Sie es voll und ganz Ihrer Kundin und Ihrem Kunden überlassen, den Inhalt des Impressums festzulegen. Leider erleben wir es immer wieder in der Praxis, dass Agenturen die Inhalte des Impressums erstellen und diesen dabei ein Fehler unterläuft. Die Kundinnen und Kunden nehmen dann die Agentur in Anspruch, weil die Kundinnen und Kunden z.B. von Wettbewerbern abgemahnt wurden. Insofern empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Kundinnen und Kunden bitten, Ihnen das Impressum der Internetseite zur Verfügung zu stellen, so dass Sie es auf der Internetseite nur noch „einsetzen“ müssen.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Stand:
Oktober 2020

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