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Webseite testen? Haftung für Inhalte?

Frage

Wir sind zwei Personen und möchten uns mit einer Webseite selbständig machen. Allerdings ist aktuell nicht abzusehen, ob unsere Idee angenommen wird. Aus diesem Grund möchten wir im ersten Schritt unsere Homepage ohne kommerzielle Bestandteile anbieten. Diese Phase ist einfach als Testlauf gedacht. Wenn dies von Erfolg gekrönt sein sollte, werden wir eine UG gründen.

Allerdings haben wir einige Fragen. 1. Wir werden beide für den Inhalt der Seite sorgen. Haftet dabei jeder nur für seine eigenen Inhalte? Oder haftet der Inhaber der Domain? Wie sollten wir mit dem Thema Haftung umgehen?
2. Wir möchten im ersten Schritt eine nicht-kommerzielle Variante unserer Homepage anbieten. Gründen wir durch so ein gemeinsames Vorhaben schon in so einer Testphase eine GbR? Oder kann man das wie eine private Homepage betrachten? Kommt es dabei auch auf den Inhalt der Seite an?

Antwort

Gegenüber Dritten haftet grundsätzlich der Betreiber der Internetseite, also der oder diejenigen, die im Impressum genannt sind. Dies kann anders sein, wenn die Inhalte ausdrücklich als fremde Inhalte, z.B. im Rahmen von Social Media, erkennbar sind. Zusätzlich kann auch derjenige haften, der die Inhalte auf die Internetseite gesetzt hat. Und auch der Inhaber der Domain kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich haften. Dieser Haftung gegenüber Dritten können Sie sich leider nicht entziehen, auch nicht durch einen Disclaimer, wie er häufig auf Internetseiten zu finden ist.

Intern können Sie das Thema „Haftung“ vertraglich regeln, indem z.B. jeder nur für die von ihm eingestellten Inhalte haftet.

Ob es sich um eine nichtkommerzielle oder kommerzielle Homepage handelt, hängt vom Inhalt der Homepage ab. In der Regel hat eine Homepage bereits dann einen kommerziellen Inhalt, wenn Sie versuchen, Einnahmen zu generieren. Hierzu reicht es z.B. aus, wenn Sie einen Werbebanner auf die Seite setzen.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Juli 2016

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