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Webseite im Ausland erstellen: Gerichtsstand?

Frage

Ich spiele gerade mit dem Gedanken eine kostenpflichtige Webseite im Ausland zu erstellen und ggf. später zu betreiben. Nun habe ich mich gefragt, unter welchen Gerichtsstand ich dann falle? Die Internetseite soll in einem europäischen Land, für dessen Bürger und allein in der Landessprache erstellt werden. Kann eine solche Seite von Deutschland aus betrieben werden oder brauche in dem Zielland einen Geschäftssitz?

Antwort

Ich kann Ihnen die Frage nur aus deutscher Sicht beantworten, da ich das nationale Recht der meisten anderen EU-Staaten nicht kenne. In Deutschland spielt es für den Gerichtsstand keine Rolle, ob die Website aus Deutschland oder aus dem Ausland betrieben wird. In unterschiedlichen Rechtsgebieten gibt es auch unterschiedliche Ansätze für einen Bezug zu Deutschland. Im Kern kann man sicherlich sagen, dass ein Gerichtsstand in Deutschland gegebenenfalls dann gegeben ist, wenn sich eine Website bestimmungsgemäß an deutsche Kunden richtet, etwa weil sie in Deutsch verfasst ist oder eine Lieferung der angebotenen Produkte auch nach Deutschland erfolgt.

Eine ganz andere Frage ist es, ob ich für den Betrieb eines Gewerbes in einem europäischen Staat dort einen Geschäftssitz benötige. Dies halte ich für möglich.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Oktober 2014

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