Frage
Ich habe ein Unternehmen für Medizinprodukte. Teilweise nutze ich das am Wohnort meiner Eltern befindliche Labor, wo mein Zweitwohnsitz gemeldet ist. Teilweise kann ich auch an meinem entfernt liegenden Erstwohnsitz unabhängig vom Labor arbeiten. Gerade erstelle ich eine Webpräsenz. Kann ich im Impressum meinen Zweitwohnsitz angeben? In einer früheren Antwort zu sehr ähnlicher Fragestellung erklärten Sie, dass es nicht auf den Erst- oder Zweitwohnsitz ankäme: „Anzugeben ist die Anschrift, unter der Sie sich niedergelassen haben.“ Hier bin ich nicht sicher, wie ich „niedergelassen“ zu verstehen habe, da ich mich an beiden Orten aufhalte, arbeite und postalisch erreichbar bin. Kann ich frei wählen, ob ich meinen Erst- oder Zweitwohnsitz im Impressum angebe? Oder handelt es sich bei den Pflichtangaben im Impressum IMMER um den „Ort der Betriebsstätte“ meiner Gewerbeanmeldung - unabhängig von meinem Erst- bzw. Zweitwohnsitz?