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Tierphysiotherapeut: DSGVO anwenden?

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Frage

Ich möchte mich selbständig machen als Tierphysiotherapeut. Was muss mir ein Kunde unterschreiben bzgl. der DSGVO? Gibt es ein Muster? Kann ich dies in jeden Behandlungsvertrag integrieren?

Antwort

Soweit Sie die personenbezogenen Daten nur insoweit verwenden, als dass dies für die Behandlung des Tiers und für die Abrechnung erforderlich ist, benötigen Sie keine Unterschrift des Kunden. Nach Art. 6 Abs. 1 b DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung eines Vertrages zulässig, so dass Sie eine Unterschrift des Kunden für die Datenverarbeitung nicht benötigen. Eine Einwilligung des Kunden ist nur dann erforderlich, wenn Sie die Daten des Kunden auch noch für andere Zwecke, wie z.B. für die Zusendung von Werbemails, verwenden wollen.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Januar 2020

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