Antwort
Ob und in welchem Umfang Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen machen müssen, hängt davon ab, welche Medien und Kanäle Sie nutzen.
Als Unternehmen müssen Sie bei allen Social-Media-Auftritten, ebenso wie bei Ihrer Internetseite, ein vollständiges Impressum nach § 5 TMG verfügbar halten.
In der Werbung, z.B. einer Zeitungsanzeige oder einem Flyer, können Sie möglicherweise auf bestimmte Informationen verzichten. Dies lässt sich aber nicht verallgemeinern und hängt vom Inhalt der einzelnen Werbung hab. Unabhängig vom Umfang der Informationen sollten Sie aber auf jeden Fall immer den richtigen Namen Ihres Unternehmens mit dem entsprechenden Rechtsformzusatz verwenden.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Juli 2019
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