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Social Media: Rechtsform des Unternehmens aufführen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Muss ich auf meinem Instagram-Account und anderen Social-Media-Auftritten sowie auf Werbeplakaten etc. die Rechtsform meines Unternehmens sichtbar machen? Im Internet lese ich kontroverse Meinungen. Nach § 5a Absatz 3 Nr. 2 UWG soll dieses notwendig sein.

Antwort

Ob und in welchem Umfang Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen machen müssen, hängt davon ab, welche Medien und Kanäle Sie nutzen.

Als Unternehmen müssen Sie bei allen Social-Media-Auftritten, ebenso wie bei Ihrer Internetseite, ein vollständiges Impressum nach § 5 TMG verfügbar halten.

In der Werbung, z.B. einer Zeitungsanzeige oder einem Flyer, können Sie möglicherweise auf bestimmte Informationen verzichten. Dies lässt sich aber nicht verallgemeinern und hängt vom Inhalt der einzelnen Werbung hab. Unabhängig vom Umfang der Informationen sollten Sie aber auf jeden Fall immer den richtigen Namen Ihres Unternehmens mit dem entsprechenden Rechtsformzusatz verwenden.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Juli 2019

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