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Preisangaben auf Webseite: nachverhandeln?

Frage

Ich habe vor kurzem eine kleine regionale Nachhilfeplattform gegründet. Auf der Plattform ist der Preis für die Buchung der Lehrer (fest) angegeben. Nun habe ich aber manche Kunden, die gerne mein Angebot wahrnehmen würden und einen Lehrer vermittelt haben möchten, wenn ich den Preis um beispielsweise 2 Euro senke - ist so etwas erlaubt? Also obwohl auf meiner Seite generell ein 2 Euro höherer Preis steht? Ich verschicke jeweils monatlich die Rechnungen und weise dort den vereinbarten Preis aus.

Antwort

Wenn Ihr Kunde gewissermaßen nachverhandelt, dürfen Sie selbstverständlich auch diesen nachverhandelten Preis berechnen. Dies darf allerdings auf keinen Fall zur Regel werden, da anderenfalls der Eindruck entsteht, Sie würden auf Ihrer Seite unrealistische Preise verlangen. Dies könnte u.U. wettbewerbswidrig sein.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Februar 2016

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