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Onlineshop: Widerrufsrechte der Kunden?

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Frage

Ich möchte mich als Kleinunternehmer (will selbstgebaute, artgerechte Nagerkäfige verkaufen) selbständig machen mit einem Onlineshop (DaWanda oder eBay - je nachdem) und ich habe eine Frage zu den Widerrufsrechten und zur Widerrufsbelehrung. Meine Käfige stelle ich selbst her aus Materialien, die ich ebenso selbst kaufen muss. Wie sieht das Rückgaberecht, Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung aus, wenn ich die Käfige vom Umtausch ausschließen will? Kann ich die Rückgabe und den Widerruf überhaupt verweigern? Als Kleinunternehmen wäre das sonst bei „nicht Gefallen“ oder gar keinen Rückgabeangaben nicht tragbar - allein bei den Versandkosten.

Antwort

Prinzipiell ist jeder Unternehmer - unabhängig von der Größe des Unternehmens - verpflichtet, einem Verbraucher im Fernabsatz (also z.B. bei einem Verkauf über eBay oder DaWanda) ein Recht zum Widerruf von Bestellungen zu gewähren.

Ein Widerrufsrecht besteht für den Verbraucher jedoch nicht, wenn Waren geliefert werden, „die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist“ (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Tatbestand dieser Ausnahmevorschrift ist jedoch erst erfüllt, wenn Ihre Kunden bestimmte Wünsche über die Größe und Eigenart eines Nagerkäfigs selbst vorgeben. Soweit Sie in ihrem Onlineshop „Standard-Käfige“ anbieten, steht den Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu, auch wenn Sie jeden einzelnen Käfig selbst von Hand fertigen.

Noch ein Hinweis zu den Versandkosten, da Sie angegeben haben, dass eine Rücksendung bereits aufgrund der Versandkosten untragbar sei: Die Kosten der Rücksendung können dem Verbraucher auferlegt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verbraucher ausdrücklich (auf der Webseite und in der Widerrufsbelehrung) darauf hingewiesen wird (§ 357 Abs. 6 BGB). Diese Ausnahmevorschrift gilt wiederum nicht, wenn Ihre Waren so beschaffen sind, dass diese nicht per Post zurückgesandt werden können.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
August 2016

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