Navigation

Onlineshop: Nutzung von Fotos Dritter?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich mit einem Onlineshop selbständig machen. Wie ist das, wenn man Fotos von anderen Seiten kopiert und auf seiner eigenen Seite Artikel einstellt?

Antwort

Wenn Sie Fotos von anderen Seiten verwenden, müssen Sie immer sicherstellen, dass Sie Nutzungsrechte erwerben. Es gibt Seiten, bei denen müssen Sie für den Erwerb der Nutzungsrechte bezahlen. Es gibt aber auch Seiten, auf denen Sie kostenlos Nutzungsrechte erwerben können. Hier müssen Sie jedoch sehr aufpassen, da die Übertragung der Nutzungsrechte manchmal an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Eine dieser Voraussetzungen könnte z.B. sein, dass die Internetseite und der Fotograf genau bezeichnet werden.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Mai 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben