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Onlinehandel mit Lebensmitteln: Anforderungen an Onlineshop?

Frage

Ich würde gerne demnächst einen Onlinehandel mit Lebensmitteln wie Kaffee, Tee, Gewürzen usw. starten. Auf welchen besonderen Aspekten sollte ich bei der Erstellung der Onlineseite achten? Ich habe bereits herausgefunden, dass im Impressum detailliert meine Daten angegeben sein müssen (z.B. der Inhaber, Handelskammereintragung, Firmenadresse usw.). Muss ich mich als Einzelkaufmann im Handelsregister eintragen lassen? Wieso muss man sich in das Handelsregister eintragen lassen und was für Vorteile hat man dadurch? Welche Versicherungen sollte ich abschließen, da ich ja an Privatpersonen die Lebensmittel verkaufe? Ich bedanke mich im Voraus für die Zeit, die Sie für mich nehmen.

Antwort

Es würde hier leider den Rahmen sprengen, alle Ihre Fragen ausreichend zu beantworten. Dies gilt insbesondere für Ihre Fragen zur Eintragung im Handelsregister. Hierzu gibt es aber umfassende Beratungsangebote, z. B. bei den Industrie- und Handelskammern.

Bei dem Handel mit Lebensmitteln gibt es spezielle Vorgaben, die Sie einhalten müssen. So gibt es z. B. Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, so dass Sie z. B. auch Zutaten und bestimmte Verarbeitungsstoffe angeben müssen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch das Ursprungsland oder den Herkunftsort angeben.

Außerdem müssen Sie z. B. bei alkoholischen Getränken darauf achten, dass Sie die Altersfreigaben berücksichtigen. Auch sollten Sie zurückhaltend bei gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel sein.

Besonders bei Lebensmitteln müssen Sie berücksichtigen, dass Sie zusätzlich zum Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angeben müssen.

Grundsätzlich haben Verbraucher auch bei Lebensmitteln ein Widerrufsrecht. Hierzu gibt es aber Ausnahmen auf die Sie die Kunden hinweisen müssen, sofern Sie von diesen Ausnahmen Gebrauch machen wollen.

Es gibt also gerade bei dem Angebot von Lebensmitteln sehr viele Punkte, die Sie berücksichtigen müssen. Auch hierzu sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Januar 2020

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