Antwort
Es würde hier leider den Rahmen sprengen, alle Ihre Fragen ausreichend zu beantworten. Dies gilt insbesondere für Ihre Fragen zur Eintragung im Handelsregister. Hierzu gibt es aber umfassende Beratungsangebote, z. B. bei den Industrie- und Handelskammern.
Bei dem Handel mit Lebensmitteln gibt es spezielle Vorgaben, die Sie einhalten müssen. So gibt es z. B. Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, so dass Sie z. B. auch Zutaten und bestimmte Verarbeitungsstoffe angeben müssen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch das Ursprungsland oder den Herkunftsort angeben.
Außerdem müssen Sie z. B. bei alkoholischen Getränken darauf achten, dass Sie die Altersfreigaben berücksichtigen. Auch sollten Sie zurückhaltend bei gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel sein.
Besonders bei Lebensmitteln müssen Sie berücksichtigen, dass Sie zusätzlich zum Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angeben müssen.
Grundsätzlich haben Verbraucher auch bei Lebensmitteln ein Widerrufsrecht. Hierzu gibt es aber Ausnahmen auf die Sie die Kunden hinweisen müssen, sofern Sie von diesen Ausnahmen Gebrauch machen wollen.
Es gibt also gerade bei dem Angebot von Lebensmitteln sehr viele Punkte, die Sie berücksichtigen müssen. Auch hierzu sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Januar 2020
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