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Online-Shop für indische Teppiche: Haftungsregelung?

Frage

Ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden und mich neben meinem Hauptjob selbständig machen. Ich habe vor, einen Online-Shop zu eröffnen und über diesen Online-Shop und zusätzlich über Dritt-Händler meine Produkte verkaufen. Bei den Produkten handelt es sich um Teppiche, die ich in Indien herstellen lasse. Da es sich um Teppiche für Kinderzimmer handeln soll, möchte ich gerne wissen, welche Bestimmungen und Voraussetzungen ich erfüllen muss. Wer haftet im Falle von Verletzungen? Der Hersteller behauptet, die Materialen seien frei von Giften und Schadstoffen. Kann ich mich rechtlich als Einzelunternehmer absichern, in dem in keine Haftung übernehme oder was schlagen Sie mir vor?

Antwort

Ihre spezifische Frage streift einige Themengebiete, die sich schwerlich kurz beantworten lassen und ggf. in einem kostenfreien, informellen Gespräch bei einem eBusiness-Lotsen direkt geklärt werden sollten. Spezialisiert auf Online-Shops ist z.B. das Zentrum in Thüringen (www.ebusiness-lotse-thueringen.de (www)).

Prinzipiell können Sie meines Erachtens die Haftung für verkaufte Produkte nicht abgeben, da der Endkunde mit Ihnen einen Kaufvertrag über das Internet schließt und sich bei Mängeln auch an Sie wenden wird. Wenn Sie der Hersteller der Teppiche sind, müssen Sie auf die Einhaltung von Standards oder Normen bei der Produktion selbst achten. Wenn Sie "nur" Händler sind, sollten Sie auf zertifizierte Hersteller achten. Die Zertifizierungen bzw. Güte- und Prüfsiegel schließen oft auch Kontrollen des Produktionsprozesses ein. Eine Übersicht zu den Gütesiegeln (z.B. Rugmark-Zeichen für Teppiche ohne Kinderarbeit oder natureplus) finden Sie auf Wikipedia (www) und für die Kinderverträglichkeit auf www.kindergesundheit-info.de (www). Einige etablierte Teppich-Händler nutzen als Gütesiegel für die Schadstoffbelastung auch den Oeko-Tex Standard (www.oeko-tex.com (www)). Sollten bei der Einfuhr der Ware Zweifel an der Unbedenklichkeit (durch Sie oder den Zoll) aufkommen, wird in der Regel das regional zuständige Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet. Auch dort können Sie sich weitere Informationen beschaffen.

Bei meiner Recherche ist mir aufgefallen, dass der Online-Markt für Teppiche bereits ziemlich umkämpft ist und es daher für "Neulinge" nicht einfach werden dürfte. Die Erfahrungen von Shopbesitzern lehren, dass bei den meisten Produkten zu Anfang längere "Durststrecken oder Investitionsphasen" (1-3 Jahre) zu überstehen sind und beinahe täglich professionelle Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing betrieben werden müssen. Daher würde ich nicht sofort auf eine eigene "Kannibalisierung" durch Dritthändler setzen.

Wenn Sie perspektivisch dennoch weitere Händler oder Webseiten einbeziehen wollen, sollten Sie dies in den Anforderungskatalog für Ihre Shopsoftware aufnehmen. Komplexe (Multi-)Shoplösungen bieten oft geeignete Schnittstellen, um Kataloginformationen und Transaktionsdaten (z.B. zu Drittanbietern bei der Zahlungsabwicklung) auszutauschen oder regelmäßig zu synchronisieren, bedeuten aber auch einen höheren Investitionsaufwand. Auch zu solchen strategischen Vorüberlegungen bei einer Shopgründung können Sie gern bei einem eBusiness-Lotsen kostenfreie Hilfe in Anspruch nehmen.

Quelle:
André Rößler
Projektleiter eBusiness-Lotse Dresden
Projekt Akademie Sachsen
Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH
Mai 2014

Tipps der Redaktion:

  • Im Rahmen der bundesweiten Initiative "eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen" stellen regionale eBusiness-Lotsen anbieterneutrale und praxisnahe IKT-Informationen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Weitere Informationen: www.mittelstand-digital.de (www)
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