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Online-Shop: Geoblocking-Verordnung?

Frage

Als (Online-Shop) Kleinunternehmer hat man bei der Gründung die Wahl zwischen einem Verkauf nur in Deutschland oder EU-weit (One-Stop-Shop). In dem ganzen Gesetzeswust bin ich jetzt auf die Geoblocking-Verordnung (VO EU Nr. 2018/302) gestoßen. Meinem Verständnis nach ist der ausschließliche Verkauf aus und nach Deutschland demnach also illegal. Beide Gesetze sind aktuell, aber was gilt nun schlussendlich?

Antwort

Trotz der Verordnung haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, Ihren Kundenkreis auf bestimmte Länder zu beschränken. Von dieser Möglichkeit sollten Sie auf jeden Fall auch Gebrauch machen. Sofern sich Ihr Shop an Kunden in anderen Ländern richtet, müssen Sie auch die rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Landes berücksichtigen. Sie sollten daher in Ihrem Shop klar regeln, dass Sie nur innerhalb Deutschlands liefern. Folglich sollten Sie z.B. auch keine Versandkosten in das Ausland angeben.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
April 2019

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