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Online-Magazin: Impressum für GbR?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane mit ein paar Freunden ein Online-Magazin zu gründen. Dabei beschäftigt uns einerseits die Frage der Rechtsformwahl. Da wir nicht über die Mittel für das nötige Stammkapital einer GmbH verfügen, uns aber auch die Gründung einer UG zu teuer wird, planen wir bislang, eine GbR als Trägerin des Online-Magazins zu wählen. Dabei wären wir für einen Hinweis bzgl. des zu erstellenden Impressums im Falle einer GbR dankbar. Dabei interessiert uns besonders die Pflichten aus dem Telemediengesetz und dem Rundfunk-Staatsvertrag.

Antwort

Für das Impressum einer GbR gilt der § 5 TMG ebenso wie für andere Gesellschaftsformen. Hier gibt es keine Besonderheiten. Da Sie ein Onlinemagazin planen, ist nach § 55 Abs. 2 Rundfunk-Staatsvertrag ein Verantwortlicher für die Inhalte zu benennen, dies mit Namen und Anschrift. Dieser Verantwortliche muss einige Voraussetzungen erfüllen, die dort aufgeführt sind, insbesondere seinen ständigen Aufenthalt im Inland haben.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mai 2017

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