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Online-Handel: AGB bei Kunden aus dem Ausland?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich frage mich, wie es sich mit den AGB, Impressum, Widerruf und Datenschutz im länderübergreifenden Verkauf von Waren über Marktplätze verhält (z.B. Amazon, Ebay) Der Versand und Standort des Geschäfts erfolgt bzw. befindet sich in Deutschland. 1. Muss die AGB in der Landessprache verfasst sein oder reicht es in Englisch? 2. Reicht eine Übersetzung dieser oder müssen landesspezifische Anforderungen berücksichtigt werden? 3. Mir ist bekannt, dass es in den unterschiedlichen Ländern andere Regelungen zum Widerruf, Rückgaberecht und Datenschutz gibt, aber auch hier die Frage, ob diese in der Landesprache verfasst sein müssen? 4. Kann man von einem Anwalt aus dem Ausland abgemahnt werden?

Antwort

Soweit Sie sich an Nutzer im Ausland wenden, müssen Sie die jeweils landesspezifischen rechtlichen Vorgaben berücksichtigen. Dies bedeutet z.B., dass eine englische Übersetzung nicht ausreichend ist.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Mai 2017

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