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Newsletter: Hinweispflicht auf Abbestellmöglichkeit?

Frage

Besteht für Unternehmen eine Verpflichtung in ihrem Newsletter die Möglichkeit zur Abmeldung deutlich sichtbar zu machen?

Antwort

Eine allgemeine Pflicht für einen Hinweis im Newsletter zu den Abbestellmöglichkeiten des Newsletters gibt es nicht. Die Pflicht kann aber unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen entsprechenden Hinweis zum Abbestellen des Newsletters in den Newsletter aufzunehmen.

Soweit Sie den Kunden den Newsletter aufgrund einer Einwilligung der Kunden zusenden, müssen Sie bereits bei der Anmeldung zum Newsletter über die Widerrufsmöglichkeit, z.B. durch den Hinweis „Abmeldung jederzeit möglich“ hinweisen.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
August 2019

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