Kleingewerbebetreibender: verschiedene Logos auf Webseiten?
Frage
Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe im Bereich E-Commerce selbständig machen. Geschäftsinhalt soll sein, verschiedene digitale Infoprodukte zu verkaufen. Ist es zulässig, dass jede meiner Websites ein eigenes Logo besitzt, welches sich auf die Domainbezeichnung und nicht auf den Unternehmensnamen bezieht?
Antwort
Im Grundsatz ist es so, dass jede Ihrer Websites ein eigenes Logo besitzt. Allerdings müssen Sie sehr darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, als handle es sich um eigenständige Unternehmen. Sofern Sie als „Kleingewerbebetreibender“ tätig werden, dürfen Sie keine Firmenbezeichnung benutzen. Sie müssen jeweils unter Ihrem Vor- und Zunamen auftreten, dürfen sich jedoch eine Zusatzbezeichnung geben. Im Vordergrund muss allerdings jeweils Ihr Vor- und Zuname stehen.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
September 2016
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