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Inhalte von Dritten auf Webseite laden?

Frage

Ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht als Webdesigner/Webentwickler. Als Webentwickler nutze ich natürlich Dienst von Dritten, zum Beispiel eine Karte mittels eines iFrames von Google Maps oder ein Bild von Instagram von einem Kunden aber auch JavaScript Bibliotheken von Dritt-/Fremd/Servern. Nun stellt sich mir eine Frage: Mit der DSGVO zählt auch die IP-Adresse als „identifizierbar“. Darf ich dann überhaupt noch Inhalte von Dritten laden? Ich meine, immerhin wird ja direkt die IP-Adresse des Nutzers mitgesendet. Aber vor allem wie soll das ganze künftig umgesetzt werden, reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung oder muss ich eine "2-Klick-Lösung" einpflegen, damit der Inhalt erst geladen wird, sobald der Nutzer zugestimmt hat? Ich meine, dass würde eventuell bedeuten, dass Millionen Webseiten nicht nach dem Datenschutz arbeiten, oder?

Antwort

Verhindert werden muss, dass bereits beim Aufrufen Ihrer Seite personenbezogene Daten an Dienste Dritter übertragen werden. Je nach Dienst muss der Nutzer der Internetseite ausdrücklich in die Datenübertragung einwilligen. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung ist nicht ausreichend.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Mai 2018

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