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Impressum auf Webseite: welche Adresse angeben?

Frage

Ich arbeite freiberuflich als Social Media und Community Managerin und bin gerade dabei eine eigene Webpräsenz zu erstellen. Bisher habe ich davon abgesehen, da ich meine Adresse nicht für alle zugänglich im Impressum veröffentlichen wollte. Ich habe meinen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet. Ist es möglich, dass ich auch die Adresse meines Zweitwohnsitzes in das öffentliche Impressum schreibe? Dies wäre eine ladefähige Adresse, da mich die dorthin gesendete Post auch erreichen würde. Ist es zudem ebenso möglich, dass im Impressum zwar der Zweitwohnsitz steht, ich meine Rechnungsadresse aber wie bisher mit dem Erstwohnsitz angebe?

Antwort

Bei der im Impressum zu nennenden Anschrift kommt es nicht darauf an, ob es sich um die Anschrift Ihres Erst- oder Zweitwohnsitzes handelt. Anzugeben ist die Anschrift, unter der Sie sich niedergelassen haben. Ihre Anfrage verstehe ich so, dass Sie Ihre Tätigkeit vom Erstwohnsitz aus ausüben und sich dort niedergelassen haben. Insofern wäre diese Anschrift im Impressum zu nennen.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mai 2014

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