Heliumbefüllte Ballons online verkaufen: Rückgaberecht?
Frage
Ich möchte einen Lieferservice (kein Versand, Auslieferung erfolgt durch mich mit meinem privaten Pkw) für heliumbefüllte Ballons gründen. Die Bestellung erfolgt über meinen Online-Shop. Folgende Frage ergibt sich für mich: Die übliche Widerrufsbelehrung im Online-Handel sieht ja ein 14-tätiges Rückgaberecht vor. Doch wie soll das bei einem heliumbefüllten Ballon, bei dem das Helium nach einigen Tagen entschwunden ist, funktionieren? Diesen kann man dann doch eigentlich nicht mehr zurückgeben.
Antwort
Leider lässt sich Ihre Frage noch nicht abschließend beantworten. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Soweit für uns ersichtlich, ist keine dieser Ausnahmen für mit Helium gefüllte Ballons einschlägig. Insofern dürfte wohl ein Widerrufsrecht bestehen. Sollte jedoch ein Kunde von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müsste voraussichtlich der Kunde Wertersatz leisten. Daher dürfte die Ausübung eines Widerrufsrechts durch den Kunden für ihn uninteressant sein.
Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Juni 2014
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