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Gewerbeanmeldung für Adwords: Rechtsform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich betreibe einen wirklich sehr kleinen YouTube-Kanal, den ich mit Werbeanzeigen monetarisiere. Bisher hatte sich die Frage nach einem Gewerbe nicht gestellt, da ich keinen Umsatz mache, weil so wie ich das verstehe, bis zu einer Grenze von 70 Euro das Geld nicht ausgezahlt wird und somit Google gehört. Nun möchte ich unabhängig davon aber Werbung über Adwords machen, um überhaupt über ein Teilzeitgewerbe nachdenken zu können. Bei Adwords gibt es nur die Wahl Geschäftskonto, was ohne Gewerbe doof ist. Nun ist das scheinbar nicht so wild ein Gewerbe anzumelden und als Kleinunternehmer eine einfache Abrechnung zu machen. Ich weiß bei den Überlegungen nun aber nicht, wie ich das erfassen sollte, ohne gleich „verschuldet“ zu sein. Gibt es als Privatperson eine Möglichkeit Adwords trotzdem zu nutzen oder gibt es etwas, wie ich mich rechtlich absichern könnte?

Antwort

Ihre Frage zu der Möglichkeit Adwords privat zu nutzen, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Wenn Google allerdings nur eine Anmeldung für Unternehmer vorsieht, sollten Sie dies nicht umgehen.

Soweit Sie als Einzelperson geschäftlich handeln, sind Sie als Person auch jeweils verantwortlich. Gegen diese Risiken können Sie sich nur absichern, indem Sie eine Gesellschaft gründen, so dass Sie nicht mehr persönlich haften.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Januar 2018

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