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Gewerbeanmeldung für Adwords: Rechtsform?

Frage

Ich betreibe einen wirklich sehr kleinen YouTube-Kanal, den ich mit Werbeanzeigen monetarisiere. Bisher hatte sich die Frage nach einem Gewerbe nicht gestellt, da ich keinen Umsatz mache, weil so wie ich das verstehe, bis zu einer Grenze von 70 Euro das Geld nicht ausgezahlt wird und somit Google gehört. Nun möchte ich unabhängig davon aber Werbung über Adwords machen, um überhaupt über ein Teilzeitgewerbe nachdenken zu können. Bei Adwords gibt es nur die Wahl Geschäftskonto, was ohne Gewerbe doof ist. Nun ist das scheinbar nicht so wild ein Gewerbe anzumelden und als Kleinunternehmer eine einfache Abrechnung zu machen. Ich weiß bei den Überlegungen nun aber nicht, wie ich das erfassen sollte, ohne gleich „verschuldet“ zu sein. Gibt es als Privatperson eine Möglichkeit Adwords trotzdem zu nutzen oder gibt es etwas, wie ich mich rechtlich absichern könnte?

Antwort

Ihre Frage zu der Möglichkeit Adwords privat zu nutzen, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Wenn Google allerdings nur eine Anmeldung für Unternehmer vorsieht, sollten Sie dies nicht umgehen.

Soweit Sie als Einzelperson geschäftlich handeln, sind Sie als Person auch jeweils verantwortlich. Gegen diese Risiken können Sie sich nur absichern, indem Sie eine Gesellschaft gründen, so dass Sie nicht mehr persönlich haften.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Januar 2018

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