Gewerbeanmeldung: Anforderungen an Geschäftsadresse?
Frage
Kann ich eine gemietete und ladungsfähige (repräsentative) Geschäftsadresse für meine Gewerbeanmeldung, mein Impressum und meinen E-Mail-Verkehr nutzen? Muss diese, um als Firmensitz zu gelten, besondere Voraussetzungen erfüllen? Gibt es zu diesem Thema Informationen im Internet?
Antwort
Welche Anforderungen an eine Adresse für eine Gewerbeanmeldung in Ihrer Gemeinde zu stellen sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Im Impressum muss der Name und die Anschrift, unter der der Diensteanbieter niedergelassen ist, angegeben werden. Die Anschrift muss vollständig sein. Die Angabe einer bloßen Postfachadresse ist nicht ausreichend. Unzureichend sind auch reine Postadressen, bei denen eingehende Post gescannt und weitergeleitet wird.
Es muss möglich sein, dass Ihnen unter der Anschrift Klagen und gerichtliche Ladungen zugestellt werden können.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
November 2019
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