Frage
Ich arbeite als freischaffender Theaterpädagoge und trete unter einem bestimmten Label auf. Hierzu gibt es auch eine berufliche Homepage. Zusätzlich zu meiner freischaffenden Tätigkeit möchte ich noch eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft gründen, als deren geschäftsführender Gesellschafter ich auftrete (Ein-Mann-gUG). Geplant ist die bereits bestehende Homepage für die gUG zu nutzen. Die gUG soll "xyz (haftungsbeschränkt)" heißen. Auf der bisherigen Homepage gebe ich über Projektbeispiele Einblick in meine Arbeit. Stellt dies ein rechtliches Problem dar, wenn ich diese Inhalte unter dem neuen Label der gUG weiterführe? Wäre dies Kundentäuschung? Welche Möglichkeiten gibt es, die "alten" Inhalte weiterhin auf der Seite zu belassen? Wäre ein Hinweis beim jeweiligen Projekt hilfreich (z.B. "Dieses Projekt entstand in der Gründungsphase der gUG unter der Leitung von ..") oder ähnliches? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können.