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Freischaffende Tätigkeit plus gemeinnützige UG: Darstellung auf Homepage?

Frage

Ich arbeite als freischaffender Theaterpädagoge und trete unter einem bestimmten Label auf. Hierzu gibt es auch eine berufliche Homepage. Zusätzlich zu meiner freischaffenden Tätigkeit möchte ich noch eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft gründen, als deren geschäftsführender Gesellschafter ich auftrete (Ein-Mann-gUG). Geplant ist die bereits bestehende Homepage für die gUG zu nutzen. Die gUG soll "xyz (haftungsbeschränkt)" heißen. Auf der bisherigen Homepage gebe ich über Projektbeispiele Einblick in meine Arbeit. Stellt dies ein rechtliches Problem dar, wenn ich diese Inhalte unter dem neuen Label der gUG weiterführe? Wäre dies Kundentäuschung? Welche Möglichkeiten gibt es, die "alten" Inhalte weiterhin auf der Seite zu belassen? Wäre ein Hinweis beim jeweiligen Projekt hilfreich (z.B. "Dieses Projekt entstand in der Gründungsphase der gUG unter der Leitung von ..") oder ähnliches? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können.

Antwort

Wenn die Projektbeispiele mit den damit verbundenen Rechten auf die neue Gesellschaft übergehen, können diese Projekte auch von der neuen Gesellschaft als Referenzen verwendet werden. Hilfreich wäre gleichwohl in jedem Fall ein Hinweis auf die Umstände der Entstehung dieser Projekte, gerade mit Blick auf die Gemeinnützigkeit. Diese damaligen Projekte sind ja gerade nicht im Rahmen einer gemeinnützigen Tätigkeit entstanden.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law
Januar 2014

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