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Freiberuflicher Wissenschaftler: Angaben im Impressum?

Frage

Ich bin Dipl.-Informatiker und als freiberuflicher Wissenschaftler beim Finanzamt gemeldet und gewinne meine Erkenntnisse an einem selbst entwickelten Programmiergerüst. Muss ich im Impressum meiner Webseite die Angabe „Freiberuflicher Wissenschaftler“ machen oder reicht es, wenn ich meinen akademischen Grad und meinen Namen nenne? Muss ich auf einer Visitenkarte den „Freiberuflichen Wissenschaftler“ nennen oder kann ich dort auch „Entwickler von <Name des Programmiergerüsts>“ schreiben? Muss ich auf meiner Visitenkarte meine komplette private Anschrift, inklusive Telefonnummer angebe, oder kann ich auch nur meinen Namen, die Mailadresse, die Webseite und ggf. die URL des RSS-Feeds nennen?

Antwort

Die Impressumspflicht folgt aus dem sogenannten Telemediengesetz, wonach unter anderem der Name, die Anschrift sowie Angaben zur schnellen elektronischen Kommunikation anzugeben sind.

Daher reicht der akademische Grad und die Angabe Ihres vollständigen Namens nebst Telefon, Fax und E-Mail-Adresse. Zur näheren Beschreibung Ihrer Tätigkeit können Sie auf Ihrer Visitenkarte weitere Angaben machen, wenn Sie hier nicht irreführen und keine geschützten Berufsbezeichnungen oder Ähnliches für sich in Anspruch nehmen, obwohl Sie diese nicht innehaben. Daher könnten Sie durchaus „Entwickler von <Name des Programmiergerüsts>“ darauf schreiben.

Bei Geschäftspapieren und anderen Veröffentlichungsformen ist es erforderlich, dass darauf die korrekte Anschrift enthalten ist, da Sie auch als Freiberufler eine ladungsfähige Postanschrift vorweisen müssen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Intellectual Property Manager
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
August 2019

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