Antwort
Ob es mit Facebook zu Problemen kommen könnte, kann ich leider nicht abschließend beurteilen. Da es aber scheinbar Facebook zulässt, dass zwei identische Nutzernamen verwendet werden, dürfte es hier meines Erachtens keine Probleme geben.
Aus dem Umstand, dass der US-Musikinterpret den gleichen Nutzernamen benutzt, kann dieser grundsätzlich keine Rechte herleiten. Es könnte aber sein, dass dieser aus anderen Gründen, z. B. weil er Inhaber einer Marke ist, Rechte geltend machen kann. Um hier eine größere Sicherheit zu gewinnen, wäre eine Recherche des Namens, z.B. daraufhin, ob eine entsprechende Marke eingetragen ist, erforderlich. Solche Recherchedienste bieten unterschiedliche Unternehmen an.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
März 2017
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