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Englischsprachige Webseite: Impressum?

Frage

Kann unsere englischsprachige Webseite das Impressum als „Site Notice" angeben oder müssen wir in der Fußzeile - wie auch in der URL - die deutsche Übersetzung „Impressum" angeben?

Antwort

Soweit sich Ihre Internetseite an deutsche Kunden bzw. Nutzer richtet, sollten Sie den Begriff „Impressum“ verwenden und den Text des Impressums auch in deutscher Sprache verfassen.

Sollte sich Ihre Internetseite an Nutzer und Kunden in anderen Ländern richten, müssten Sie die Vorgaben dieser Länder berücksichtigen.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Oktober 2019

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