Frage
Ich bin derzeit gewerbetreibender Einzelunternehmer. Ich habe dazu auch einen Internetauftritt (Webseite). Dazu trete ich unter einem Phantasienamen auf, wenngleich Rechnungsstellungen unter Verwendung von Vor- und Zunamen erfolgt. Nun habe ich gemeinsam mit einer Partnerin eine GbR gegründet, in welcher wir gemeinsam Dienstleistungen erbringen werden, die bis dato von mir allein als Einzelunternehmer erbracht wurden. Andere Dienstleistungen wiederum werden weiterhin durch mich allein erbracht. Die Webseite umfasst derzeit alle Dienstleistungen, wovon nun ein Teil in der GbR erbracht wird. Wer sollte künftig im Impressum genannt werden? Die GbR oder weiterhin ich als Einzelunternehmer? Darf das Logo bzw. der Phantasiename des (Einzel-) Unternehmens fortgeführt werden für die Verwendung auf Rechnungen etc.? Beziehungsweise: Darf sowohl die GbR als auch ich als Einzelunternehmer unter gleichem Logo/Phantasienamen auftreten?