Navigation

Digitale Trainingspläne auf englischer Webseite vertreiben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte auf einer englischen Webseite Trainingspläne als digitale Produkte vertreiben. Mein Sitz befindet sich in Deutschland, meine Kunden kommen hierbei aus allen möglichen Ländern. Welche rechtlichen Absicherungen brauche ich (Datenschutzerklärung, Impressum, Widerrufsbelehrung, ...)? Und in welcher Sprache müssten die jeweils verfasst sein?

Antwort

Sofern es sich bei der englischen Website um eine Plattform handelt auf der auch andere ihre Produkte vertreiben, wie z.B. eBay oder Amazon, müssen Sie die dort vorhandenen Nutzungsbedingungen beachten. Aus diesen ergibt sich ggf., welche Texte und Anforderungen vorhanden sein müssen.

Sofern es sich nicht um eine solche Plattform handelt, müssen Sie im Zweifel die Vorschriften der Länder berücksichtigen, an die Sie sich wenden.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
April 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben