Antwort
Grundsätzlich muss bei der Verwendung von Fotografien und Filmen im Internet der Urheber gefragt werden, ob er mit einer solchen Verwendung einverstanden ist. Wenn Unternehmen Demovideos und Erläuterungen frei ins Internet stellen, kann davon ausgegangen werden, dass diese zumindest für eigene Zwecke frei verwendet werden dürfen. Dies heißt aber nicht, dass die Unternehmen auch damit einverstanden sind, dass jemand diese Werke zu gewerblichen Zwecken, etwa kostenpflichtigen Schulungen, verwendet. Vielleicht bieten diese Unternehmen solche Schulungen selbst an und sehen hier eine Konkurrenz.
Daher empfiehlt es sich, dies mit den Rechteinhabern der Fotos und Filme abzustimmen.
Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
März 2016