Antwort
Die Anschrift im Impressum muss zunächst vollständig erfolgen, demnach mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer. Es muss sich, so sieht es das vorschreibende Gesetz vor, um eine ladungsfähige Adresse handeln. Sie können demnach Ihr angemietetes Studio als Adresse angeben, da es sich um eine Niederlassung handelt, die den Voraussetzungen der Zivilprozessordnung entspricht.
Erforderlich ist eine „Niederlassung, von der aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden“. Eine Niederlassung liegt daher in der Regel vor, wenn eine für eine gewisse Dauer angelegte Geschäftsstelle eingerichtet wird, die dem Geschäftsbetrieb dient. Es wird ein bestimmter Mindestumfang verlangt, der nur dann als erfüllt angesehen werden kann, sofern ein Raum/ Gebäude vorhanden ist, von dem aus das Gewerbe ausgeübt werden kann. Da Sie den Raum als Yoga-Raum zu Ihrem Betrieb nutzen, spricht nichts dagegen, diesen anzugeben, um den Vorschriften zu entsprechen.
PS.: Achten Sie auch darauf Ihren Vornamen auszuschreiben, um den Vorgaben zu entsprechen und das Impressum stets aktuell zu halten.
Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mai 2017
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