Abmahnung wegen Angaben im Impressum?
Frage
Wir haben eine "Rüge" von einem Anwalt erhalten, der behauptet, dass unser Impressum nicht den Vorschriften des § 5 TMG genügt.Allerdings handelt es sich bei diesem Anwalt um den Anwalt eines Mitbewerbers. Wir bitten daher um Information, welche Angaben fehlen. Danke! Auf unserer Webseite ist ein Button Impressum. Wenn man diesen Button öffnet, erscheinen folgende Angaben: Name des Unternehmens, Straße, PLZ, Ort, Tel., Fax, Mail: www.Name des Unternehmens.de, Inhaber/Geschäftsführung: Vorname Nachname.
Antwort
Ohne die Webseite bzw. das betroffene Unternehmen zu kennen, ist eine eindeutige Ferndiagnose zu fehlenden Angaben schwierig. Im Leitfaden des eBusiness-Lotsen Saar "Rechtssichere Internetseiten & Online-Shops" (http://mittelstand-digital.de (www)) finden Sie weitere Erklärungen zu den notwendigen Angaben im Impressum.
In Ihrem Impressum könnten evtl. folgende Angaben fehlen: Unternehmensform (ggf. sind alle Teilhaber anzugeben), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden), Registergericht und Registernummer (z.B. Handelsregister), Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen (bei journalistischen Texten), Aufsichtsbehörden (bei zulassungspflichtiger Tätigkeit), Berufsbezeichnung (bei reglementierten Berufen), sowie ggf. Berufshaftpflichtversicherung (bei Dienstleistungserbringern) und ggf. Angaben zum unvollständig eingezahlten Grund- und Stammkapital (bei juristischen Personen).
Wurden evtl. nicht alle Teilhaber oder Vertretungsberechtigte vollständig oder mit der korrekten Bezeichnung genannt? Es dürfen keine Namen abgekürzt werden, jedoch darf auf den zweiten Vornamen oder Namenszusätze verzichtet werden.
Der inhaltlich Verantwortliche muss bei journalistisch-redaktionellen Angeboten angegeben werden, die zur Meinungsbildung beitragen können. Oft wird diese Person bereits bei regelmäßigen Newsmeldungen oder beim Schreiben eines Blogs eingetragen und schadet auch nicht als zusätzliche Angabe einer Unternehmenswebseite.
Trifft keine dieser Optionen auf Sie zu, sollten Sie Ihr Impressum einem Fachanwalt vorlegen, der dann auch geeignet auf den evtl. nicht gerechtfertigten Abmahnversuch reagieren kann.
Quelle:
André Rößler
Projektleiter eBusiness-Lotse Dresden
Projekt Akademie Sachsen
Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH
Mai 2014
Tipps der Redaktion:
- Deutscher Anwaltverein: Anwaltssuche (www)
- Bundesrechtsanwaltskammer: Rechtsanwaltsregister (www)
- Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (DAV IT) im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.: Anwaltssuche (www)
- Im Rahmen der bundesweiten Initiative "eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen" (www) stellen regionale eBusiness-Lotsen anbieterneutrale und praxisnahe IKT-Informationen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung.
Hotline 030-340 60 65 60
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