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Warenrücksendung im Onlinehandel: Versandkosten erstatten?

Frage

Ich habe eine Frage bezüglich der Versandkosten im Falle eines Widerrufes. Ich bin Kleinunternehmerin. Wenn ein Kunde aufgrund von Nichtgefallen des online bestellten Artikels, die Ware zurücksendet, ist es sehr ärgerlich und finanziell belastend, wenn man die Hinsendekosten mit dem Artikelpreis mit zurückerstatten muss. Wie kann ich mich als Kleinunternehmer vor etwaigen Spaßkäufen absichern? Ist es möglich in den Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen, dass der Käufer bei Rücksendung nur den Warenwert und nicht die Hinsendekosten erstattet bekommt? Wie sieht es mit den Rücksendekosten aus? Ist es rechtens in der Widerrufsbelehrung zu vermerken: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“?

Antwort

Leider müssen Sie die Lieferkosten erstatten. Ausgenommen sind die zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Ihnen angebotene günstige Standardlieferung gewählt hat. Es gibt leider auch keine Möglichkeit, diese Pflicht auszuschließen.

Die Rücksendekosten trägt der Kunde. Der Hinweis in der Widerrufsbelehrung „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“ ist zulässig und ohnehin im gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung vorgesehen.

Andere als die gesetzlichen vorgesehenen Änderungen sollten Sie aber auf keinen Fall bei der Widerrufsbelehrung vornehmen, da diese anderenfalls unwirksam wird und im Übrigen eine solche Änderung auch wettbewerbswidrig wäre und für die Sie abgemahnt werden könnten.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Januar 2017

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