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Vermittlungsplattform für Mietobjekte: Genehmigungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin zurzeit Student und spiele mit dem Gedanken der Existenzgründung. Ich würde mich gerne mit einer Vermittlungsplattform für Mietobjekte aller Art für Privatpersonen selbständig machen. Privatpersonen sollen über die Plattform ihre Mietobjekte anbieten können, wobei wir nur als Vermittler fundieren und unseren Umsatz aus Provisionen erzielen. Meine Frage ist nun, welche Genehmigungen ich benötige und ob meine Idee der „Vermietung“ rechtlich umsetzbar ist?

Antwort

Ihre Frage lässt sich leider hier nicht beantworten. Zu Ihrer geplanten Existenzgründung sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich beraten lassen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie Mietwohnungen vermitteln und dafür eine Provision erhalten. Eine solche Leistung könnte als Maklertätigkeit angesehen werden. Als Makler benötigen Sie eine besondere Genehmigung.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Dezember 2016

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