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Selbst produzierte Kerzen online verkaufen: Anmeldung?

Frage

Ich gieße in meinem kleinen Studio (zuhause) dekorative Kerzen als Künstlerin/Designerin. Die Kerzen sind Unikate, Einzelstücke - keine maschinelle Produktion. Ich will meine Produkte im eigenen Onlineshop zeigen und mit Logo patentieren lassen. Wie sieht in meiner Situation die Sache aus? Ob ich ein Gewerbe anmelden muss oder dies freiberuflich als Designerin anmelden soll?

Antwort

Es ist notwendig, jede selbständige Tätigkeit anzumelden. Dabei wird zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit unterschieden. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe. Eine freiberufliche Tätigkeit ist beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Zur Klärung, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an das Institut für Freie Berufe wenden. Sie erreichen dieses unter 0911 23 565 28.

Für weitere Informationen können Sie unsere Publikationen, wie z.B. unsere "GründerZeiten" oder die Broschüre "Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit" kostenfrei bestellen oder auch direkt downloaden. Z.B. gibt es in unseren "GründerZeiten" Informationen zu folgenden Themen:
GründerZeiten Nr. 17: Existenzgründungen durch freie Berufe (PDF, 932  KB)

Es besteht in der Regel auch die Möglichkeit eine Beratung vor der Gründung über das Bundesland gefördert zu bekommen. Informationen hierzu finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: www.existenzgruender.de

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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