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Rechtsform für Online-Shop: GbR?

Frage

Ich beabsichtige mit einem Freund einen Online-Shop zu betreiben und wollte fragen, ob als Rechtsform auch die GbR zulässig ist.

Antwort

Zum Betrieb eines Online-Shops ist auch die Rechtsform einer GbR zulässig. Bei der Wahl des Namens für die GbR sollten Sie darauf achten, dass sich dieser von anderen unterscheidet. Es kann sich um Ihren Namen, den Ihres Freundes oder von Ihnen beiden, um eine Sachbezeichnung oder um eine Kombination aus Sach- und Personenbezeichnung handeln. Der Zusatz „GbR“ sollte zur Gewährleistung der Unterscheidungskraft nicht fehlen. Die Angabe „Firma“ ist nicht zulässig.

Im Impressum sollten Sie sich und Ihren Freund als vertretungsberechtigte Gesellschafter nennen.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
August 2017

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