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Online-Shop: Unterlagen aufbewahren?

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Frage

Muss ich bei Material-Onlinebestellungen für meinen Onlineshop auch die Bestellbestätigung usw. aufbewahren oder reicht die Rechnung aus? Kann das in Papierform sein oder muss das die digitale Version sein?

Antwort

Der in digitaler Form geführte Schriftwechsel etc. ist auch digital aufzubewahren. Dieser Speicherungspflicht kann man sich nicht entziehen - sogar dann nicht, wenn Sie die Unterlagen ausdrucken und in Ordnern aufbewahren. Dass die Praxis oft anders aussieht, mag Sie trösten, ist jedoch im Bedarfsfall keine Hilfe.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
September 2013

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