Online-Second-Hand-Shop für Kinderwaren
Frage
Sehr gerne möchte ich einen Online-Second-Hand-Shop für Kinderwaren gründen. Hierbei sollen von Privatpersonen große Mengen an Spielsachen eingekauft werden, welche dann zu Hause in kleinere Sets zerlegt und dann über eine eigene Homepage und über eBay-Kleinanzeigen weiter verkauft werden. Das ganze soll als Nebengewerbe innerhalb der Kleinunternehmerregelung laufen. In den Anzeigen muss ich meine vollständigen Kontaktdaten hinterlegen und einen Widerruf anbieten. Ist sonst noch etwas zu beachten? Ich muss eine Rechnung ausstellen. Was ist sonst noch zu beachten? Gibt es für Second-Hand-Shops "eigene Regeln"?
Antwort
Neben der Impressumspflicht, Widerrufsbelehrung und Kennzeichnungspflichten gelten für Onlineshops viele weitere Regelungen. Für Second-Hand-Artikel gelten viele dieser Regeln analog, es gibt jedoch auch Besonderheiten. Beispielsweise muss auch für gebrauchte Artikel eine Gewährleistung gegeben werden. Ebenso gilt eine strikte Kennzeichnungspflicht von gebrauchten Artikeln, so dass diese auch als solche erkannt werden können.
Um hier den geltenden Regelungen gerecht zu werden und ggf. Abmahnungen durch die Konkurrenz vorzubeugen, schlage ich Ihnen vor, rechtliche Beratung von einem auf E-Commerce spezialisierten Anwalt einzuholen.
Quelle:
Julius Hoyer
eBusiness-Lotse Osnabrück
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