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Österreichisches Kleinanzeigen-Portal in Deutschland betreiben

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich betreibe in Österreich ein Online-Kleinanzeigenportal spezialisiert auf Outdoor-Begeisterte. Diese Firma fällt in Österreich in das freie Gewerbe Ankündigungsunternehmen, da wir nur Werbung für die Produkte der Kunden machen. Meine Frage wäre nun, ob ich dieses Kleinanzeigen-Portal von Österreich aus, auch in Deutschland betreiben darf? Falls dem nicht so ist, was muss ich als Unternehmer dafür tun, um die Website in Deutschland zu betreiben?

Antwort

Wie Sie mitteilen, beabsichtigen Sie das Portal auch in Deutschland zu betreiben. Soweit Sie sich damit also an deutsche Kunden richten, müssten Sie leider auch die gesamten deutschen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Leider ist es nicht möglich, diese hier vollständig aufzuzählen, zumal diese auch von Art und Umfang des Portals abhängen. So könnte es zum Beispiel erforderlich sein, dass Sie die fernabsatzrechtlichen Vorgaben einhalten und zum Beispiel die Kunden über ihr Widerrufsrecht belehren. Soweit Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, müssten auch diese den deutschen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
November 2018

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