Lebensmittel online verkaufen: Lagerbedingungen?
Frage
Ich möchte einen Onlinehandel für nicht-verderbliche Lebensmittel eröffnen. Es geht um den reinen Einkauf von schon verpackten Waren und den Weiterverkauf. Gibt es hierzu bestimmte Bedingungen bzgl. des Lagerraumes? Benötige ich eine Unterrichtung über Lebensmittelhygiene? Muss ich hierzu, wenn ich dies im eigenen Haus oder Wohnung betreiben möchte, eine Nutzungsänderung beim Notar vornehmen lassen?
Antwort
Ihre sehr speziellen rechtlichen Fragestellungen kann ich als Nicht-Jurist leider nicht beantworten. Ansprechpartner sind - abgesehen von einem spezialisierten Fachanwalt - insbesondere Ihre regionale Industrie- und Handelskammer sowie einschlägige Verbände, etwa der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (www.bvlh.net (www)) oder der Handelsverband Deutschland (www.einzelhandel.de (www)).
Grundsätzlich müssen Sie beim Handel mit Lebensmitteln den Anforderungen des Lebensmittelrechts folgen, insbesondere den Vorschriften der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) - (www.gesetze-im-internet.de (www)).
Für die Lagerung gelten u. a. die Vorschriften von § 5 Abs. 1 S. 1 LMHV und Anlage 2 der LMHV.
Nach dem Wortlaut von § 4 Abs. 1 S. 3 LMHV scheint eine Verpflichtung zur Unterrichtung über Lebensmittelhygiene in Ihrem Fall nicht vorzuliegen.
Quelle:
Holger Seidenschwarz
eBusiness-Lotse Ostbayern
c/o ibi research an der Universität Regensburg GmbH
Competence Center E-Business
Mai 2014
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