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Kosmetikprodukte online verkaufen: Genehmigung des Herstellers?

Frage

Ich plane den Aufbau eines Onlineshops, um primär Kosmetikprodukte bekannter Marken in Deutschland und der EU anzubieten. Habe ich das richtig verstanden: Ich kann die Produkte legal über einen Großhändler beziehen - sofern dieser die Ware vom Hersteller selbst bzw. vom Hersteller autorisierten Zwischenhändlern erworben hat - und problemlos weiterverkaufen OHNE direkte Genehmigung durch den Hersteller? Wenn ich vom Großhändler eine Bestätigung habe, dass er die Produkte vom Hersteller selbst bzw. von autorisierten Zwischenhändlern erworben hat, reicht das für mich als Absicherung? Darf ich die Markenartikel mit selbst geschossenen Produktfotos auf denen die Marke gut erkennbar ist, auf meiner Shopseite und auf anderen Kanälen (Instagram, Facebook etc.) bewerben? Darf ich mit dem ausgeschriebenen Markennamen und dem Logo der Marke/Firma werben? Darf ich mit dem Markennamen ohne Logo werben?

Antwort

Ihre Annahme ist vollkommen richtig. Grundsätzlich ist es so, dass dann, wenn die Ware ordnungsgemäß erstmalig in den Verkehr durch den Hersteller gebracht wurde, Sie die Möglichkeit haben, diese Ware auch regulär weiterzuverkaufen. Etwas anderes ergibt sich möglicherweise nur, wenn der Hersteller gesetzlich erlaubte Vertriebsstrukturen aufgebaut hat und die Ware nicht innerhalb dessen verkauft wird. Das müsste vorliegend im Einzelnen geprüft werden.

Ausgehend davon, dass der Erwerb und der Verkauf der Produkte dann zulässig ist, ist es natürlich möglich, von den Produkten eigene Lichtbilder anzufertigen, um die Ware verkaufen zu können.

Darüber hinaus dürfen Sie dann natürlich auch den Namen der Marke verwenden, um auf Ihre Produkte im Onlineshop aufmerksam zu machen.

Ansonsten hätten wir überhaupt nicht die Möglichkeit auf das Angebot aufmerksam zu machen und Waren zu verkaufen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2018

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