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Kleinunternehmer: Preisangaben im Internet?

Frage

Ich mache mich soeben als Freiberufler und das als Kleinunternehmer selbständig. Auf meiner Internetseite biete ich ein Seminar an und daneben steht nun der Preis. Jetzt weiß ich aber nicht, wie ich den Preis bezeichnen soll: 200 Euro Brutto oder 200 Euro (Steuerfrei). Wie bezeichne ich den Preis als Kleinunternehmer?

Antwort

Für Informationen rund um die Informations- und Kennzeichnungspflichten von Websites und Online-Shops kann ich Ihnen eine Broschüre des eKompetenz-Netzwerkes für Unternehmen empfehlen, die unsere Kollegen aus dem Saarland in Kooperation mit einem Anwalt erstellt haben. Sie finden das PDF unter folgendem Link zum Download:
http://www.mittelstand-digital.de/MD/Redaktion/DE/PDF/rechtssichere-internetseiten-online-shops,property=pdf,bereich=md,sprache=de,rwb=true.pdf
Sie enthält jeweils auch Hinweise auf weiterführende Informationen.

Die grundsätzlichen Vorschriften zur Preisangabe regelt die so genannte Preisangabenverordnung (PAngV): http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/index.html

Bzgl. Ihrer konkreten Frage, wie Sie als Kleinunternehmer die Preisangaben für Ihre Produkte gestalten müssen, kann ich Ihnen - da ich selbst weder Anwalt noch Steuerberater bin - nur Quellen nennen, die genau diese Vorschriften betreffen. Sie enthalten aber zum Teil konkrete Formulierungsvorschläge.

Ich hoffe, diese Hinweise helfen Ihnen weiter und ich wünsche Ihnen viel Erfolg für den Online-Vertrieb Ihrer Seminare.

Quelle:
Constance Möhwald
Projektleiterin eBusiness-Lotse Thüringen
c/o tranSIT - Thüringer Anwendungszentrum für Software-,
Informations- und Kommunikationstechnologien GmbH
März 2015

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