Frage
Ich habe eine Frage bzgl. der Preisangaben in einem Online-Shop, der als Kleinunternehmer geführt wird. Dass ein Kleinunternehmer auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf ist klar. Aber bei der Preisangabe schreibt dies die Preisangabenverordnung doch vor. Leider finde ich im Internet hierzu widersprüchliche Angaben. Zur Auswahl stehen:
xx,xx Euro (keine Ausweisung der Umsatzsteuer gemäß § 19(1) UStG)
Als Kleinunternehmer darf auch bei der Preisangabe keine Ausweisung der Umsatzsteuer erfolgen. Die Pflichtangaben der Preisangabenverordnung sind in diesem Fall nebensächlich. > Abmahngefahr weil Preisangabenverordnung nicht eingehalten wird!
xx,xx Euro inkl. Umsatzsteuer
Auch als Kleinunternehmer soll bei der Preisstellung die Umsatzsteuer ausgewiesen werden weil dies in der Preisangabenverordnung vorgeschrieben ist (§2 Abs. 1, Punkt 1). Hiermit soll der Letztverbraucher sofort sehen das keine weiteren Kosten entstehen. In Rechnungen wird diese dagegen nicht ausgewiesen.
xx,xx Euro inkl. Umsatzsteuer (keine Ausweisung der Umsatzsteuer gemäß § 19(1) UStG) wie oben jedoch soll hier zusätzlich darauf hingewiesen werden das keine Ausweisung der Umsatzsteuer in Rechnungen erfolgt.
xx,xx Euro Endpreis
Die zusätzliche Angabe "Diese Rechnung bleibt gemäß § 19(1) UStG umsatzsteuerfrei" ist entbehrlich. Es wird lediglich keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausgewiesen.
Und um mich komplett zu verwirren auch noch dieser Artikel: www.it-recht-kanzlei.de (www).
Welche Preisangabe ist denn nun von der Finanzverwaltung gewünscht und erfüllt zugleich die Auflagen der Preisabgabenverordnung?