Navigation

Handels- und Exportbetrieb online betreiben: Bezeichnung?

Frage

Ich würde gerne ein Unternehmen mit Online-Shop gründen. 1) Darf ich als Einzelunternehmer überhaupt einen Handels- und Exportbetrieb betreiben? 2) Wie darf ich mein Unternehmen nennen? 3) Muss ich meinen Namen auf der Webseite veröffentlichen?

Antwort

  1. Sie dürfen grundsätzlich unabhängig von Ihrer Größe auch einen Handels- und Exportbetrieb betreiben. Sofern Sie allerdings eine bestimmte Größe erreichen, sind Sie Kaufmann und Sie müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Leider gibt es hierzu keine festen Grenzen.
  2. Als Einzelunternehmer müssen Sie jeweils unter Ihrem Vor- und Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten. Sie können allerdings Ihrem Vor- und Nachnamen eine Fantasiebezeichnung hinzusetzen. Es darf aber nicht der Eindruck entstehen, als sei dieser Fantasiename der Name Ihres Unternehmens. Sie sollten daher zur Sicherheit Ihren Vor- und Nachnamen jeweils voranstellen.
  3. Da Sie unter Ihrem Vor- und Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten, müssen Sie ihn auch auf Ihrer Website angeben.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Mai 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben