Handels- und Exportbetrieb online betreiben: Bezeichnung?
Frage
Ich würde gerne ein Unternehmen mit Online-Shop gründen. 1) Darf ich als Einzelunternehmer überhaupt einen Handels- und Exportbetrieb betreiben? 2) Wie darf ich mein Unternehmen nennen? 3) Muss ich meinen Namen auf der Webseite veröffentlichen?
Antwort
- Sie dürfen grundsätzlich unabhängig von Ihrer Größe auch einen Handels- und Exportbetrieb betreiben. Sofern Sie allerdings eine bestimmte Größe erreichen, sind Sie Kaufmann und Sie müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Leider gibt es hierzu keine festen Grenzen.
- Als Einzelunternehmer müssen Sie jeweils unter Ihrem Vor- und Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten. Sie können allerdings Ihrem Vor- und Nachnamen eine Fantasiebezeichnung hinzusetzen. Es darf aber nicht der Eindruck entstehen, als sei dieser Fantasiename der Name Ihres Unternehmens. Sie sollten daher zur Sicherheit Ihren Vor- und Nachnamen jeweils voranstellen.
- Da Sie unter Ihrem Vor- und Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten, müssen Sie ihn auch auf Ihrer Website angeben.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Mai 2018
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